Kindergeld
Der Antrag auf Kindergeld muß bei der Familienkasse gestellt werden.
Elterngeld
Elterngeld.net beantwortet dazu fast alle Fragen
Sonstige Formalitäten:
Standesamt
Ihr seid verpflichtet, Euer Kind innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anzumelden. In manchen Kliniken, kann die Geburtsanzeige direkt vorgenommen werden. Vergesst daher Euer Stammbuch nicht.
Ein paar Tage später oft schon am Entlassungstag könnt Ihr dann das Stammbuch beim Standesamt oder manchmal auch in der Klinik abholen (Achtung! Beides ist gebührenpflichtig). Ihr bekommt außerdem 5 Geburtsbescheinigungen (für Erziehungsgeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, religiöse Zwecke und fürs Stammbuch). Falls es der jeweilige Arbeitgeber wünscht und sich nicht mit einer Kopie zufrieden gibt, ist es sinnvoll noch 2 weitere Geburtsbescheinigungen zu beantragen (zusammen mit der Geburtsanzeige). Diese Bescheinigungen werden einmalig ausgestellt, also gut aufbewahren.
Krankenkasse
Wenn Ihr beide pflichtversichert seid, könnt Ihr Euch aussuchen bei wem das Kind mitversichert wird. Einfach der entsprechenden Krankenkasse eine Kopie der Geburtsurkunde zuschicken und einen formlosen Antrag auf Mitversicherung stellen. Das Kind bekommt dann eine eigene Krankenversicherungskarte. Vergeßt nicht, separat auch Mutterschaftsgeld mit der entsprechenden Geburtsbescheinigung zu beantragen.
Lohnsteuerkarte
Sobald wie möglich sollte das Kind in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden, da sich das
auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag auswirkt.
Kinderausweis
Wenn Ihr eine Reise plant, solltet Ihr auch gleich einen Kinderausweis oder Reisepass beantragen, dazu nehmt Ihr Euer Stammbuch mit zur Stadtverwaltung. Ein Paßfoto kann in den Kinderausweis muß aber nicht. Bei einem Reisepass ist ein Paßfoto allerdings Pflicht. Außerdem müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.
Versicherung
Denkt daran, daß Ihr Euer Kind in die Familienhaftpflichtversicherung mit aufnehmt, damit Euch das Bäuerchen auf der neuen Wildledercouch Eurer Bekannten nicht teuer zu stehen kommt.
Sparbuch
Solltet Ihr für Euer Kind ein Sparbuch anlegen wollen, so braucht ihr auch hier wieder eine Kopie der Geburtsurkunde und auch hier müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.
Sonstiges
Als "neue" Eltern seid Ihr für viele Anbieter potentielle Kunden, aber seid vorsichtig, überprüft die verschiedenen Angebote erst genau bevor Ihr Verträge unterzeichnet. Das heißt jedoch nicht, daß Ihr die diversen Geschenke nicht annehmen sollt. :-)